Rechtsprechung
BFH, 23.03.1979 - VI R 14/78 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Fortbildungsveranstaltung - Gehaltsfortzahlung - Dienstreise - Arbeitstägliche Fahrt - Fortbildungsstätte als neue Arbeitsstätte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG (1974) § 9 Abs. 1 Nr. 4
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 127, 526
- DB 1979, 1442
- BStBl II 1979, 521
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 10.11.1978 - VI R 13/76
Steuerliche Anerkennung von wöchentlichen Heimfahrten zum Ort der Unterkunft bei …
Auszug aus BFH, 23.03.1979 - VI R 14/78
Aufwendungen für solche Fahrten können jedoch nur in dem durch § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG 1974 begrenzten Umfange als Werbungskosten berücksichtigt werden (so für einen insoweit gleichliegenden Fall entsprechend der Regelung des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG 1969: Urteil des BFH vom 10. November 1978 VI R 13-14/76, BFHE 126, 420, BStBl II 1979, 157). - BFH, 09.11.1971 - VI R 109/69
Verpflegungsmehraufwendungen bei Besuch von Fortbildungsveranstaltungen
Auszug aus BFH, 23.03.1979 - VI R 14/78
Das vom Kläger zur Stützung seiner gegenteiligen Auffassung herangezogene Urteil des Senats vom 9. November 1971 VI R 109/69 (BFHE 103, 516, BStBl II 1972, 147) ist nicht einschlägig.
- BFH, 12.08.1983 - VI R 155/80
1. Unterhaltszuschüsse eines Referendars sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. - 2. …
aa) Dienstreisen liegen nur vor, wenn der Kläger vorübergehend (zeitweilig) aus beruflichen Gründen den Ort seiner regelmäßigen Arbeitsstätte verläßt, um an einer anderen Stätte tätig zu werden (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 23. März 1979 VI R 14/78, BFHE 127, 526, BStBl II 1979, 521).So hat der Senat im Urteil in BFHE 127, 526, BStBl II 1979, 521 den Ort der mehrere Monate dauernden Fortbildungsveranstaltung als neue, wenn auch vorübergehende Arbeitsstätte des Arbeitnehmers angesehen.
- FG Hamburg, 06.02.1997 - II 191/94
Angabe unzutreffender Leistungsempfänger in Rechnungen; Schulden von in …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hessen, 28.09.2005 - 1 K 1313/05
Fahrtkosten zur Fortbildungsstätte im Rahmen einer mehrjährigen …
Dieser hatte bisher lediglich über Sachverhalte zu entscheiden, in denen die Fortbildungsmaßnahme die volle Arbeitszeit des Steuerpflichtigen in Anspruch nahm und neben der Fortbildungsstätte keine weitere Arbeitsstätte mehr bestand (vgl. Urteile des BFH vom 23. März 1979 VI R 14/78, BStBl II 1979, 521 - Sparkassenschule; vom 4. Mai 1990 VI R 93/86, BStBl II 1990, 859 - Steueranwärter; vom 18. Mai 1990 VI R 180/88, BStBl II 1990, 863 - Soldat, und vom 19. Juli 1996 VI R 38/93, BStBl II 1997, 95 - Vollzeitunterricht).
- BFH, 23.08.1979 - VI R 87/78
Mehraufwendung für Verpflegung - Fortbildungsveranstaltung - Werbungskosten - …
Der Senat hat zwar in dem Urteil vom 23. März 1979 VI R 14/78 (BFHE 127, 526, BStBl II 1979, 521) entschieden, daß eine Fortbildungsstätte zur neuen Arbeitsstätte werden kann, wenn ein von seiner sonstigen Tätigkeit freigestellter Arbeitnehmer eine längere Zeit dauernde Fortbildungsveranstaltung besucht.Das Fehlen einer regelmäßigen (festen) Arbeitsstätte steht der Annahme von Dienstreisen und von den Dienstreisen vergleichbaren Fahrten entgegen (Urteil des Senats VI R 14/78).
- BFH, 08.07.1983 - VI R 156/79
Ausbildungsplan - Beamtenausbildung - Auswärtige Dienststelle
Eine Dienstreise liegt vor, wenn der Arbeitnehmer aus dienstlichen Gründen zeitweilig vom Ort seiner regelmäßigen (festen) Arbeitsstätte abwesend ist (BFH-Urteil vom 23. März 1979 VI R 14/78, BFHE 127, 526, BStBl II 1979, 521).So hat er z. B. den Lehrgangsort bei einem siebenmonatigen Inspektorenabschlußlehrgang als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen (Urteil vom 10. November 1978 VI R 13-14/76, BFHE 126, 420, BStBl II 1979, 157), desgleichen die Universität bei der dreijährigen Abkommandierung eines Offiziers an eine Hochschule der Bundeswehr (Urteil vom 12. Dezember 1979 VI R 64/78, BFHE 129, 173, BStBl II 1980, 124; vgl. auch Urteil in BFHE 127, 526, BStBl II 1979, 521, betreffend den zehnmonatigen Besuch einer Sparkassenschule durch einen Bankkaufmann).
- BFH, 02.11.1984 - VI R 38/83
Werbungskosten - Ständig wechselnde Einsatzstellen - Arbeitnehmer - Arbeit an …
Eine Dienstreise liegt dann vor, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen zeitweilig außerhalb des Ortes seiner regelmäßigen (festen) Arbeitsstätte im Interesse des Arbeitgebers tätig wird (vgl. BFH-Urteil vom 23. März 1979 VI R 14/78, BFHE 127, 526, BStBl II 1979, 521). - BFH, 02.11.1984 - VI R 143/83
Werbungskosten - Fahrt mit eigenem Pkw - Ständig wechselnde Einsatzstellen - …
Eine Dienstreise liegt dann vor, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen zeitweilig außerhalb des Ortes seiner regelmäßigen (festen) Arbeitsstätte im Interesse des Arbeitgebers tätig wird (vgl. BFH-Urteil vom 23. März 1979 VI R 14/78 , BFHE 127, 526 , BStBl II 1979, 521 ). - BFH, 12.12.1979 - VI R 64/78
Bundeswehr - Ausbildung - Studium bei der Bundeswehr - Aufwendungen für die …
Aus dieser Erwägung hat der Senat bei einem Bankkaufmann, der auf Weisung seines Arbeitgebers unter Freistellung von seiner sonstigen Tätigkeit und bei Fortzahlung seines bisherigen Gehalts einen mehrere Monate dauernden Lehrgang an einer Sparkassenschule besuchte, die Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Sparkassenschule als Werbungskosten i. S. von § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG anerkannt (Urteil vom 23. März 1979 VI R 14/78, BFHE 127, 526, BStBl II 1979, 521). - FG Münster, 27.08.2002 - 1 K 5930/01
Fahrtkosten zu einer neben der Arbeitsstätte länger als 3 Monate besuchten …
Denn dieser hatte bisher - soweit ersichtlich - nur über Sachverhalte zu entscheiden, in denen die Fortbildung die volle Arbeitszeit in Anspruch nahm und neben der Fortbildungsstätte keine regelmäßige Arbeitsstätte mehr bestand (BFH-Urteil vom 23.3.1979 VI R 14/78, BStBl. II 1979, 521: Sparkassenschule; BFH-Urteil vom 4.5.1990 VI R 93/86, BStBl. II 1990, 859: Steueranwärter; BFH-Urteil vom 4.5.1990 VI R 156/86, BStBl. II 1990, 861: Finanzanwärter; BFH-Urteil vom 18.5.1990 VI R 180/88, BStBl. II 1990, 863: Soldat; BFH-Urteil vom 10.10.1994 VI R 2/92, BStBl. II 1995, 137: Zeitsoldat; BFH-Urteil vom 19.7.1996 VI R 38/93, BStBl. II 1997, 95: Vollzeit-Lehrgang, der allerdings zwei Mal für je knapp zwei Wochen unterbrochen wurde; ebenso Niedersächsisches FG, Urteil vom 28.6.2000 7 K 487/99, Juris). - BFH, 04.05.1990 - VI R 85/86
Anforderungen an das Vorliegen von Dienstreisen
Danach werde die Lehrstätte erst bei erheblich längeren Lehrgängen zur regelmäßigen Arbeitsstätte (BFH-Urteile vom 10. November 1978 VI R 13-14/76, BFHE 126, 420, BStBl II 1979, 157 über sieben Monate, und vom 23. März 1979 VI R 14/78, BFHE 127, 526, BStBl II 1979, 521, acht Monate Lehrgangsdauer). - BFH, 12.08.1983 - VI R 83/82
Rechtsrefrendar - Werbungskosten
- BFH, 24.08.1987 - V S 10/86
Zulässigkeit eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung - Vorliegen …
- FG Münster, 27.08.2003 - 1 K 5930/01
Ausgestaltung der einkommenssteuerrechtlichen Qualifizierung von Fahrten zu einer …
- FG Brandenburg, 10.04.2003 - 3 K 2837/01
Fahrtkosten im Zusammenhang mit auswärtigen Fortbildungsmaßnahmen; …
- BSG, 28.03.1985 - 2 RU 74/83
- BFH, 09.11.1984 - VI R 78/81
- FG Nürnberg, 21.03.1984 - V 53/83
- BFH, 22.07.1982 - VI R 89/79